1. +++ (SEM)

"Die Möglichkeit der Stellungnahme ist wichtig, um auch die Sichtweise der deutschen Öffentlichkeit in das Verfahren einzubringen", unterstreicht Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte Anfang April 2021 förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert.
Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.
Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) als deutsche koordinierende Behörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) federführend für die Bundesrepublik Deutschland tätig.
Alle Informationen zum jetzt eingeleiteten Beteiligungsverfahren stehen neben der offiziellen belgischen Website auch auf den Homepages des MWIDE und des MULNV sowie im zentralen UVP-Portal der Länder zur Verfügung:

Datum: 2021-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beteiligungsverfahren-grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zu;
Themen: Laufzeitverlängerung # ?, deutsche Öffentlichkeit # ?, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung # ?, Beteiligungsverfahren # ?, Unterlagen # ?, Abstimmung Mulnv # ?, Umweltverträglichkeitsprüfung für Betriebsverlängerung # ?, belgisches Umweltministerium # ?, zentrales Uvp-Portal # ?, Kernkraftwerke # ?

2. +++ (SEM)

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Der Standort des Kernkraftwerks Doel liegt etwa 130 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt.
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29. Juli 2019) und das Belgische Verfassungsgericht (Urteil vom 5. März 2020) hatten entschieden, dass die bisher für die beiden Reaktoren ausgebliebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen nachgeholt werden müssen.
Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte die Bundesregierung förmlich über die geplante Durchführung der UVP informiert.
Auch das Land Rheinland-Pfalz hat dem Bundesumweltministerium seine Absicht an der Verfahrensbeteiligung mitgeteilt.

Datum: 2020-10-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nachgeholt-grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zu-kernreaktoren;
Themen: Kernkraftwerke # ?, Kernreaktoren # ?, Umweltministerin # ?, Laufzeitverlängerung # ?, Ankündigung # ?, 2 Reaktoren # ?, anhängiges Verfahren # ?, belgisches Verfassungsgericht # ?, grenzüberschreitendes Verfahren # ?, Beteiligungsabsichten # ?

3. +++ (SEM)

Damit muss eine solche Laufzeitverlängerung, so die Einschätzung des EuGH, zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der EU-UVP-Richtlinie unterzogen werden.
Da die Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 sich außerdem in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze befinden, hätte diese Prüfung darüber hinaus in einem grenzüberschreitenden Rahmen stattfinden müssen.
Ob die Atomreaktoren abgeschaltet werden müssen, wird nunmehr vom belgischen Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sein.
Der EuGH hat klargestellt, dass die Genehmigung im Fall "einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung" vorübergehend aufrechterhalten werden kann.
Diese Aufrechterhaltung darf aber nur für den Zeitraum gelten, der absolut notwendig ist, um die betreffende Rechtswidrigkeit zu beseitigen.

Datum: 2019-07-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eugh-urteilt-laufzeitverlaengerungen-fuer-doel-1-und-doel-2-verstossen-gegen-eu;
Themen: EU-Recht # ?, Laufzeitverlängerungen # ?, belgischer Verfassungsgerichtshof # ?, Laufzeiten # ?, Genehmigung # ?, Atomanlagen # ?, Atomreaktoren # ?, Erstinbetriebnahme # ?, Eu-Uvp-Richtlinie # ?, Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen # ?