1. +++ (SEM)
Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls.
Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert.
Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Datum: 2023-02-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-1073-tagen-nordrhein-westfalens-corona-schutzverordnung-laeuft-am-28-februar;
Themen: Bundesinfektionsschutzgesetz
# ?, Pflegeheime
# ?, Arztpraxen
# ?, Krankenhäuser
# ?, Pressekonferenz
# ?, Pandemie
# ?, Schutzmaßnahmen
# ?, Anknüpfungspunkt
# ?, Eingliederungshilfeeinrichtungen
# ?, besondere Allgemeinverfügung
# ?
2. ++ (IR)
Um den besonderen Interessen der Abschlussklassen gerecht zu werden, wird für diese weiterhin der Präsenzunterricht unter strikter Einhaltung der umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
Aufgrund der besonderen pädagogischen Bedarfe in der Primarstufe und den Betreuungserfordernissen für diese Schülerinnen und Schüler, wird der Wechselunterricht auch hier fortgesetzt.
Da der Kreis Düren über die schon bestehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen weitere zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat, wie zum Beispiel die Schließung aller städtischen und kreiseigenen Sportplätze, erscheint angesichts der nach wie vor steigenden Inzidenzahlen auch eine begrenzte Aussetzung des Wechselunterrichts angemessen und geboten.
Datum: 2021-03-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-aussetzung-des-wechselunterrichts-fuer-die-nicht-abschlussklassen-im;
Themen: Wechselunterricht
# ?, Ausnahme von Abschlussklassen
# ?, weiterführende Schulen
# ?, Aussetzung
# ?, Nichtabschlussklassen
# ?, Betreuungserfordernisse
# ?, begründete Gesamtkonzeption
# ?, erhebliche Infektionsgeschehen
# ?, kreisweite Regelung
# ?, umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen
# ?
3. ++ (IR)
Er erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die konsequente Einhaltung der Arbeitsschutzstandards, denen gerade in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zukommt.
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
Datum: 2020-06-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fleischindustrie-land-verfuegt-neue-infektionsschutzvorschriften-fuer-betriebe;
Themen: Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen
# ?, Betriebe
# ?, aktuelle Kontaktdaten
# ?, fleischverarbeitender Betrieb
# ?, neue Infektionsschutzvorschriften
# ?, Arbeitsschutzstandards
# ?, neue Allgemeinverfügung
# ?, Coronavirus
# ?, Werkvertragsnehmer
# ?, eigene Beschäftigte
# ?
4. ++ (IR)
Dies wird auch den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.
Die Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung für die Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die einen großen Beitrag bei den Infektionsschutzmaßnahmen schon haben leisten müssen, bewusst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht der Stadt Dortmund als Ansprechpartner für die Konzeption einer Allgemeinverfügung mit weitergehenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Datum: 2021-03-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelungen-zum-wechselunterricht-und-zur-kitabetreuung-bleiben-bestehen-land-stimmt;
Themen: Wechselunterricht
# ?, Notbetreuung
# ?, Infektionsschutzgründe
# ?, Kitabetreuung
# ?, Antrag
# ?, Kitas
# ?, Gesamtkonzept
# ?, Jugendliche
# ?, Grundsatzentscheidungen der Öffnung
# ?, Konzeption einer Allgemeinverfügung
# ?
5. ++ (IR)
* Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
Die Gefährdungsstufen 1 und 2 müssen von der Kommune - soweit die entsprechenden Grenzwertüberschreitungen nicht bereits in den letzten Tagen offiziell festgestellt wurden - durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein;
Themen: klare Regelungen
# ?, steigende Infektionszahlen
# ?, Coronapandemie
# ?, Bund-Länder-Kreis
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Beschlüsse
# ?, Pressebriefing
# ?, Landeskabinett
# ?, Anschluss
# ?, Ergebnisse
# ?