1. +++ (SEM)

* Wer sich einem PCR-Test unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne.
* Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Quarantäne.
Die Quarantäne beginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält.
Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen.
Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 48 Stunden vorher keine Krankheitssymptome mehr erkennbar sind.

Datum: 2020-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und;
Themen: neue Quarantäneverordnung # ?, automatische Quarantäne # ?, bestimmte Personengruppen # ?, einheitliche Quarantäneregelungen # ?, Pcr-Test # ?, Gesundheitsamt # ?, Begebenheiten # ?, besonderer Quarantänebescheid # ?, generelle Regelung # ?, individuelle Anordnung # ?