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Baurecht für die B 51 Ortsumgehung Köln-Meschenich
27. April 2018 Hendrik Wüst Foto: Land NRW / R. Sondermann
Für die Ortsumgehung Köln-Meschenich im Zuge der Bundesstraße 51 besteht jetzt bestandskräftiges Baurecht.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 02.02.2018 sind keine Klagen erhoben worden.
Damit kann die geplante Straße im Kölner Süden gebaut werden.

Datum: 2018-04-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/baurecht-fuer-die-b-51-ortsumgehung-koeln-meschenich;
Themen: bestandskräftiges Baurecht # ?, geplante Straße # ?, Baufreigabe # ?, Bundesstraße # ?, Bundeshaushalt # ?, Verabschiedung # ?, abschließende Planung # ?, leistungsfähige neue Verkehrsverbindung # ?, neue Aufenthaltsqualität # ?, nördliche Fortführung # ?