1. +++ (SEM)
Die Kreise sowie die Städteregion Aachen erhalten 20 Prozent der nach der Einwohnerrelation auf ihre kreisangehörigen Gemeinden bzw. auf die Mitglieder der Städteregion Aachen entfallenden Mittel.
Dementsprechend werden bei den kreisangehörigen Gemeinden sowie den Mitgliedern der Städteregion Aachen rund 21,72 Euro je Einwohner berücksichtigt und bei den Kreisen sowie der Städteregion Aachen rund 5,43 Euro je Einwohner", so die Ministerin weiter.
Bei Kommunen mit geringer Einwohnerzahl kann die Effektivität einer ausschließlich auf Grundlage der Einwohnerrelation gewährten Zuweisung durch bestehender Fixkosten (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einstellung neuen Personals) unzureichend sein.
Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kommunen mindestens 300.000 Euro.
Im Anhang zu dieser Pressemitteilung finden Sie die Verteilung der Mittel für die einzelnen Kommunen.
Datum: 2022-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-finanzielle-folgen-von-corona-abfedern-zusaetzliche-500;
Themen: indirekte Folgen
# ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Grundlage von Einwohnerrelationen
# ?, Gründe der Billigkeit
# ?, Kompensationserlass
# ?, bestehende Fixkosten
# ?, erhöhter Personaleinsatz
# ?, geringe Einwohnerzahl
# ?, nichtrückzahlbarer Zuschuss
# ?, Coronarettungsschirm von Nordrhein-Westfalen
# ?
2. ++ (IR)
Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind.
Datum: 2021-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe
# ?, Novemberhilfe
# ?, NRW-Soforthilfe
# ?, Härtefallhilfe
# ?, steuerliche Maßnahmen
# ?, Bürgschaften
# ?, steuerliche Entlastungen
# ?, Fremdhilfen
# ?, gemeinsames Antragsportal
# ?, mögliche Rückzahlungen
# ?
3. ++ (IR)
Eigenkapitalzuschuss: Neben der Fixkostenerstattung von bis zu 90 Prozent bei einem Umsatzausfall von mehr als 70 Prozent können von den erneuten Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten.
Auch hier findet vor allem eine Verlängerung des bestehenden Hilfsinstrumentariums statt.
Datum: 2021-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bund-und-land-unterstuetzen-die-wirtschaft-auch-der-vierten-welle;
Themen: Coronahilfen
# ?, Eigenkapitalzuschuss
# ?, verderbliche Ware
# ?, Neustarthilfe
# ?, erneute Einschränkungen
# ?, weitere Maßnahmen
# ?, Eindämmung
# ?, Gastronomie
# ?, Bundesfinanzwirtschaftsministerium
# ?, Bundeshilfen
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