1. +++ (SEM)

* Die Änderung/Umnutzung oder Errichtung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde oder Dritter anstelle der Gemeinde kann gefördert werden.
Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Dorfes gewährleisten.
* Die Änderung/Umnutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz und bestehender Gemeinschaftseinrichtungen hat Fördervorrang.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei typischerweise um Gebäude handelt, die wegen ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten werden und/oder wenn der Betrieb in ehrenamtlicher Trägerschaft erfolgt.
* Gefördert werden können die Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren, Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen erfüllen wie die genannten Plätze.

Datum: 2018-03-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-dorferneuerung-2018-programmentwurf-veroeffentlicht;
Themen: Dorferneuerungsprogramm # ?, Programmentwurf # ?, Änderung # ?, Maßnahmen der Gemeinde # ?, Sinn der Dorfentwicklung # ?, bestehende Gemeinschaftseinrichtungen # ?, dörfliche Plätze # ?, ehrenamtliche Trägerschaft # ?, genannte Plätze # ?, neue Fördergrundsätze # ?

2. ++ (IR)

Die Wiederbelebung der fünf Dörfer in Erkelenz ist eine herausfordernde städtebauliche, infrastrukturelle, finanzielle sowie mehrjährige Aufgabe mit einmaligen Fragestellungen: Die an das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Erkelenz gerichtete Aufgabenstellung ist umfassend und reicht von der Analyse und gegebenenfalls Revitalisierung der Bausubstanz einschließlich der Baudenkmäler, ergänzender Neubebauung, der Erneuerung der Infrastruktur- und Gemeinschaftseinrichtungen bis hin zur Gestaltung des Prozesses für eine erfolgreiche Umsetzung.
Durch den Erhalt bestehender Qualität und Strukturen der Ortsbilder bleibt den fünf Dörfern ihre charakteristische Identität erhalten.

Datum: 2025-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/startschuss-fuer-die-zukunftsdoerfer-keyenberg-kuckum-oberwestrich-unterwestrich;
Themen: Zukunftsdörfer # ?, Liegenschaften # ?, städtebauliches Entwicklungskonzept # ?, Landfolge # ?, Dörfer # ?, Eigentum von Rwe ag # ?, Infrastruktureinrichtungen # ?, Ortsbilder # ?, Strukturen des Ortsbilds # ?, Verständigung für Kohleausstieg # ?