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Rechtliche Grundlage für die Videobeobachtung ist mit den Paragraphen 15, 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben.
Die Anlagen tragen den Regelungen des Datenschutzes Rechnung.
In einigen Städten gibt es bereits an bestimmten Kriminalitätsbrennpunkten stationäre Videobeobachtung.
Mit der Entwicklung der Anlagen reagiert die Polizei Nordrhein-Westfalen auf die Bedarfe aus den Kreispolizeibehörden.
Die Polizei Bonn konzipierte bereits 2019 zwei eigene mobile Videobeobachtungsanlagen.

Datum: 2023-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/polizei-bekommt-mobile-videobeobachtungsanlagen;
Themen: einsatzbereite Technik # ?, mobile Videobeobachtungsanlagen # ?, Kriminalitätsschwerpunkte # ?, Eigenproduktion # ?, Mast von Anlagen # ?, Polizei für Einsatz # ?, ausschließliche Livebilder # ?, autarke Geräte # ?, bestimmte Kriminalitätsbrennpunkte # ?, gewünschte Einsatzunterstützung # ?