Förderschwerpunkte sind der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Brückensanierungen sowie die Beseitigung und sicherheitstechnische Nachrüstung von Bahnübergängen.
Aber auch der klassische Straßenneubau in Gestalt von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen ist förderfähig.
Bei der Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen muss die Kommune als beteiligteStraßenbaulastträgerin gesetzlich ein Drittel der Kosten übernehmen.
Hier entlastet das Land die Kommunen künftig mit einem einheitlichen Satz von 80 Prozent.
Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.