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Um den Betrieben zur Seite zu stehen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen, ist bei der Landwirtschaftskammer eine zentrale Infostelle zur Beantwortung von Anfragen bezüglich der Gebiete nach §13a Düngeverordnung eingerichtet worden, die eng mit dem für die Gebietsausweisung beauftragten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusammenarbeitet.
Die Infostelle ist erreichbar unter: gebietsausweisung@lwk.nrw.de
Bei der Info-Stelle erhalten betroffene Landwirtinnen und Landwirte eine fachkundige Information bei betrieblichen Einzelfragen, etwa zu den Hintergründen der Einstufung der eigenen Flächen.
Ministerin Gorißen: "Ich werbe dafür, die fachkundige und sehr fundierte Beratung der Landwirtschaftskammer bei betrieblichen Einzelfragen zur Düngungsstrategie gerade jetzt gezielt zu nutzen."
Bisherige Ausweisung war stärker differenziert

Datum: 2022-11-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesduengeverordnung-tritt-am-1-dezember-2022-kraft;
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