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Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land die durch Bundesrecht erst im Juni 2021 - mit Wirkung zum 01.01.2023 - geschaffene Möglichkeit umgesetzt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
Die Reduzierung kann kontinuierlich erfolgen oder in einem Modell, das zu einer bezahlten Freistellung von bis zu sechs Monaten führt.
"Vieles im Leben lässt sich nicht planen," so Peter Biesenbach.
"Das Bedürfnis, sich verstärkt für die Familie einzusetzen oder erhöhte Pflegeleistungen zu erbringen, kann sich kurzfristig ergeben.

Datum: 2022-01-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weg-frei-fuer-teilzeitarbeit-im-juristischen-vorbereitungsdienst-nordrhein;
Themen: Teilzeit # ?, juristischer Vorbereitungsdienst # ?, Referendarinnen # ?, bezahlte Freistellung # ?, breites Einvernehmen # ?, erhöhte Pflegeleistungen # ?, geschaffene Möglichkeit # ?, Blockmodell # ?, Einzelausbildung # ?, Teil des Vorbereitungsdiensts # ?