Ministerpräsident Armin Laschet hatte das sogenannte Mehrlingsgeld zum 1. Januar 2019 per Erlass wiedereingeführt.
Die Unterstützung erhalten die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Bisherige "Drillings-Hochburgen" bilden das Dreieck Düsseldorf, Aachen, Köln und Westfalen.