1. +++ (SEM)
Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:
* Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
* die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
* alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
* Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
Datum: 2020-05-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/oeffnung-der-kindertagesbetreuung-im-eingeschraenkten-regelbetrieb;
Themen: eingeschränkter Regelbetrieb
# ?, Öffnung der Kindertagesbetreuung
# ?, Berücksichtigung
# ?, bisherige Notbetreuung
# ?, Kindertagespflege
# ?, Betretungsverbot
# ?, Schritte des Öffnungskonzepts
# ?, Öffnungskonzept
# ?, reduzierter Umfang
# ?, nordrhein-westfälisches Familienministerium
# ?
2. +++ (SEM)
Familienministerium begleitet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas mit einer Modellstudie
27. Mai 2020 PHB PHB Coronavirus Foto: panthermedia.net / ktsdesign
Nordrhein-Westfalen wechselt bei der Kindertagesbetreuung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort.
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Ab dem 8. Juni 2020 wechselt Nordrhein-Westfalen bei der Kindertagesbetreuung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort.
Datum: 2020-05-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/studie-zu-corona-infektionsrisiko-bei-kindern-und-beschaeftigten-landesregierung;
Themen: Infektionsgeschehen
# ?, eingeschränkter Regelbetrieb
# ?, Virologie
# ?, Coronainfektionsrisiko
# ?, Testreihe
# ?, klares Konzept
# ?, Familienministerium
# ?, Coronavirus
# ?, Kindertageseinrichtungen
# ?, Infektionsketten
# ?
3. ++ (IR)
Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern:
Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet.
Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: "Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen.
Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.
Datum: 2020-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulen-stellen-notbetreuung-auch-am-wochenende-und-den;
Themen: Notbetreuung
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# ?, Erziehungsberechtigte
# ?
4. ++ (IR)
Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Wie bereits in der gestrigen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert.
Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.
Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind.
Datum: 2020-04-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stamp-stufenweise-oeffnung-bei-kindertagesbetreuung-wird-auf-erwerbstaetige;
Themen: erwerbstätige Alleinerziehende
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# ?, Jugendkonferenz
# ?, nächste gemeinsame Beratung
# ?, geplante Anpassungen
# ?, neue Coronabetreuungsverordnung
# ?, Bundeskanzlerin
# ?, Ministerpräsidenten
# ?, Konzept
# ?, Leitung
# ?
5. ++ (IR)
von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4).
Dr. Joachim Stamp, Familienminister des Landes Nordrhein-Westfalen: "Die Wirkung des Lock-Down auf Kinder hat in den bisherigen Beratungen von Bund und Ländern eine völlig untergeordnete Rolle gespielt.
Datum: 2020-04-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beschluss-von-jfmk-und-bmfsfj-empfiehlt-behutsamen-und-stufenweisen-wiedereinstieg;
Themen: Kindertagesbetreuung
# ?, Bundesfamilienministerium
# ?, behutsamer Wiedereinstieg
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Familienministerkonferenz
# ?, Normalbetrieb
# ?, Tagespflegepersonen
# ?, Ministerpräsidentinnen
# ?, soziale Kontakte
# ?, Erzieherinnen
# ?
6. ++ (IR)
Dies ist beim bisherigen Gebührenmodell, bei dem die Kommunen die Kosten für den Rettungsdienst über Gebührensatzungen refinanzieren, nicht vorgesehen.
Durch die anstehende Reform durch den Bundesgesetzgeber soll die Finanzierung der Notfallrettung künftig nur im Vertragsmodell und gesichert als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die Betreuung während des Transports sollen so als Teile der Krankenbehandlung anerkannt werden.
Datum: 2026-06-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzierung-von-fehlfahrten-im-rettungsdienst-landesregierung-informiert-kommunen;
Themen: Musterbeschluss
# ?, rettungsdienstliche Aufgaben
# ?, gesetzliche Krankenkassen
# ?, sogenannte Fehlfahrten
# ?, Hauptbeamte
# ?, aktueller Sachstand
# ?, Übergangslösung
# ?, Qualitätssicherungsphase
# ?, Rettungsdienstfahrten
# ?, kommunale Hauptverwaltungsbeamtinnen
# ?