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Dabei geht es konkret um einen neuen § 341 im Strafgesetzbuch und einen neuen § 48 im Wehrstrafgesetz.
Der Austausch rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Inhalte soll für Amtsträgerinnen und Amtsträger demnach auch in sogenannten geschlossenen Chatgruppen strafbar werden.
Denn die Kommunikation solcher Inhalte unter Beamtinnen und Beamten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ist keine bloße Meinungsäußerung mehr unter Kolleginnen und Kollegen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird eine entsprechende Initiative Ende September in den Bundesrat einbringen.
1 / 11 Kabinettspressekonferenz zur NRW-Bundesratsinitiative zur Verschärfung von Straftaten im Amt

Datum: 2023-09-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/null-toleranz-fuer-volksverhetzende-aeusserungen-von-amtstraegern;
Themen: NRW-Bundesratsinitiative für Verschärfung # ?, Kabinettpressekonferenz # ?, Amtsträgerinnen # ?, volksverhetzende Äußerungen # ?, geschlossene Chatgruppen # ?, öffentlicher Dienst # ?, Austausch von Inhalten # ?, Kommunikation von Inhalten # ?, Wehrstrafgesetz # ?, bloße Meinungsäußerung # ?