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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen die Förderangebote der Extremwetter-Richtlinie deutlich erweitert.
Fortan werden über die Richtlinie Extremwetterfolgen auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung, zur bestands- und bodenschonenden Flächenräumung sowie zur Aufarbeitung abgestorbener Nadelbäume gefördert.
Zudem wird der jährliche Förderhöchstbetrag je Zuwendungsempfänger auf jetzt 30.000 Euro verdoppelt.
Die Anpassung der Förderrichtlinie wurde heute im Ministerialblatt veröffentlicht.

Datum: 2020-07-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/waldschaeden-und-waldzukunft-erweiterte-foerderrichtlinie-extremwetterfolgen-tritt;
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