1. +++ (SEM)

Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die Betroffenen keine Verantwortung für den Eintritt der Versorgungslücke haben, etwa bei langen Verfahrensdauern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
"Wir brauchen eine Regelung, die die bestehende Versorgungslücke rechtsicher schließt.
Hier besteht bundesgesetzlicher Handlungsbedarf.
Da der Bund jedoch bislang keine Lösung vorgeschlagen hat, werden die Länder jetzt selbst aktiv", betonte der Minister.
Die drei antragstellenden Länder verfolgen das Ziel, § 2 Absatz 1 AsylbLG so zu ergänzen, dass die Versorgungslücke für Gestattete und Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 AufenthG nicht mehr eintritt.

Datum: 2019-03-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-will-versorgungsluecke-im-asylbewerberleistungsgesetz;
Themen: Überarbeitung # ?, Landeskabinett # ?, Bundesratsinitiative für Gesetzentwurf # ?, bestehende Versorgungslücke # ?, bundesgesetzlicher Handlungsbedarf # ?, lange Verfahrensdauern # ?, Asylbewerberleistungen # ?, leistungsberechtigte Personen # ?, sichere Herkunftsländer # ?, geplante Neuregelung # ?

2. ++ (IR)

Das senkt ihre Zins- und Tilgungslasten und schafft neue Handlungsspielräume vor Ort.
Aus Sicht der Landesregierung ein richtiger Schritt, der aber hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibt.
Nordrhein-Westfalen erwartet, dass der Bund sich auch über 2029 hinaus an den kommunalen Altschulden beteiligt und die bundesgesetzlich veranlassten Soziallasten strukturell reduziert.

Datum: 2026-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fast-neun-milliarden-euro-altschulden-uebernommen-landesregierung-entlastet-167;
Themen: übermäßige Liquiditätskredite # ?, Kreditschulden # ?, Verbundsatz # ?, Euro # ?, Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Übernahme # ?, Nordrhein-westfalenplan der Landesregierung # ?, Pauschalzuweisungen # ?, Schuldendeckel # ?, Tilgungslasten # ?