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Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben.
Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien "Hohe Mark", "Dämmerwald" sowie "Ebbegebirge").
Damit lebt in Nordrhein-Westfalen rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.
Wie für alle Bundesländer ist auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in Nordrhein-Westfalen verbleiben.
Informationen zu den neuen Fördergebieten:

Datum: 2023-09-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus;
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