1. +++ (SEM)

Die Gesetzesänderung sieht folgende Punkte vor: 1.
Bei geplanten wettbewerblichen oder Direktvergaben im Straßenbahn- und Busverkehr können soziale Faktoren sowie Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel mit in die Anforderungen aufgenommen werden.
Künftig müssen diese Anforderungen auch von eigenwirtschaftlichen Konkurrenten erfüllt werden.
2. Antragsteller für eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge müssen einen Nachweis erbringen, dass sie den beantragten Verkehr aufnehmen und auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können.
3.

Datum: 2016-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-setzt-sich-fuer-faire-loehne-und-sozialstandards-der;
Themen: Sozialstandards # ?, eigenwirtschaftliche Konkurrenten # ?, eigenwirtschaftliche Verkehre # ?, Bundesratsinitiative für Änderung # ?, Öffentlicher Personennahverkehr # ?, Gesetzesantrag # ?, Löhne # ?, soziale Sicherheit # ?, Mitarbeiterinnen # ?, Genehmigungsverfahren # ?