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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderungsempfehlung für das von der Bundesregierung vorgelegte Paketboten-Schutzgesetz ausgesprochen.
Die Länderkammer verlangt, dass - analog zur Fleischwirtschaft - auch für die Arbeitszeiten von Paketboten Dokumentationspflichten eingeführt werden.
"Aus unserer Sicht reicht eine einfache Nachunternehmerhaftung nicht aus", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
"Der Zoll muss die Möglichkeit bekommen, die gemachten Angaben auch kontrollieren zu können.
Dies gelingt aber nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Datum: 2019-10-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/paketboten-schutzgesetz-nordrhein-westfalen-stimmt-im-bundesrat-fuer-besseren;
Themen: Bundesrat # ?, Antrag # ?, Sozialversicherungsbeiträge # ?, Arbeitszeiten # ?, Bundesregierung # ?, Hauptunternehmer # ?, Paketbotenschutzgesetz # ?, Paketdienstangestellte # ?, einfache Nachunternehmerhaftung # ?, gemachte Angaben # ?