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Die aktuell in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der ASP müssen streng befolgt werden.
Dazu gehören insbesondere Wegegebote, d.h. Straßen und offizielle Wanderwege dürfen nicht verlassen werden und mitgeführte Hunde müssen angeleint sein.
Außerdem gelten eingeschränkte Verbringungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für Hausschweine, Wildschweine und ggf. eine eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Hintergrund Im Juni 2025 ist in Nordrhein-Westfalen das erste mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein im Kreis Olpe gefunden worden.
Inzwischen sind rund 620 Wildschweine in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis positiv auf die ASP getestet worden.

Datum: 2026-05-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/afrikanische-schweinepest-land-nordrhein-westfalen-veranlasst-erweiterung-der;
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