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Beim Diesel-Gipfel in dieser Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardware-Nachrüstung vorzulegen.
In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor.
Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung.
Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.

Datum: 2018-12-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/luftreinhaltung-land-geht-berufung-gegen-die-urteile-des-verwaltungsgerichts-koeln;
Themen: Berufung # ?, Luftreinhaltepläne # ?, Verwaltungsgericht Köln # ?, Urteile # ?, Fortschreibung # ?, Dieselgipfel # ?, Hardwarenachrüstung # ?, rechtliche Regelungen # ?, Urteilsgründe # ?, einmonatige Frist # ?