1. +++ (SEM)
Ausgeschrieben werden 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind.
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2020.
Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Datum: 2020-08-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auf-gehts-antraege-fuer-kuenstlerstipendien-koennen-ab-jetzt-online-gestellt-werden;
Themen: freischaffende Künstlerinnen
# ?, Sparten
# ?, Künstlerstipendien
# ?, finanzielle Absicherung
# ?, Onlineantrag
# ?, Anträge
# ?, schwerwiegende Einschränkungen
# ?, Website
# ?, einschlägiger Künstlerverband
# ?, unbürokratisches Antragsverfahren
# ?
2. +++ (SEM)
Unser Ziel ist es, ihnen in dieser Situation mit Hilfe des unbürokratischen Stipendiums dennoch das künstlerische Arbeiten zu ermöglichen", sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.
Das Stipendienprogramm ist Teil des großangelegten NRW-Stärkungs-pakets "Kunst und Kultur" zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise im Bereich der Kultur.
Datum: 2021-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auf-gehts-antragsverfahren-fuer-die-zweite-runde-der-kuenstlerstipendien-ab-sofort;
Themen: Stipendienprogramm
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# ?, Künstlerstipendien
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# ?, Neuauflage
# ?, Antragsverfahren
# ?, Runde des Stipendienprogramms
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# ?, einschlägiger Künstlerverband
# ?, Künstlerinnen der Sparte
# ?
3. +++ (SEM)
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Künstlerinnen und Künstler, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022.
Künstlerinnen und Künstlern, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.
Datum: 2022-03-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stipendienprogramm-auf-gehts-antragsverfahren-fuer-die-dritte-runde-ab-sofort;
Themen: freischaffende Künstlerinnen
# ?, 2 Runden
# ?, Sparten
# ?, freie Künstlerinnen
# ?, Pandemie
# ?, Neuauflage
# ?, Antragsverfahren
# ?, Auftrittsförderprogramm
# ?, Teilstipendium
# ?, großes Stipendienprogramm
# ?
4. +++ (SEM)
Das Stipendienprogramm ist eine der beiden zentralen Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket "Kunst und Kultur".
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozial-kasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des im Rahmen des Stipendiums geplanten Projektes.
Die Stipendien verteilen sich bisher wie folgt auf die unterschiedlichen Sparten:
Bildende Kunst: 22,5 Prozent Darstellende Kunst: 12,1 Prozent Film: 7,5 Prozent Literatur: 3,3 Prozent Musik: 35,6 Prozent Spartenübergreifend: 13,6 Prozent Tanz: 3,2 Prozent Sonstige:
Datum: 2020-10-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stipendienprogramm-fuer-freischaffende-kuenstlerinnen-und-kuenstler-wird;
Themen: Antragsfrist für Stipendienprogramm
# ?, freischaffende Künstlerinnen
# ?, Onlineantragsverfahren
# ?, Antragsstellung
# ?, Onlineantrag des Stipendienprogramms
# ?, unbürokratische Abwicklung
# ?, Website
# ?, Künstlerinnen der Sparte
# ?, antragsberechtigte Künstlerinnen
# ?, geplantes Projekt
# ?