1. +++ (SEM)

35 Prozent der Arbeitgeber sind schon dabei.
Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.
" Die neuen "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile.
Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen.
Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber # ?, alte Papierlohnsteuerkarte # ?, elektronisches Verfahren # ?, Entgeltabrechnung # ?, elektronische Lohnsteuerkarte # ?, neue Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?, regelmäßiger Abgleich # ?, unnötige Hektik # ?, Vorteile # ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?

2. +++ (SEM)

"Alleinerziehende leisten viel und verdienen deshalb eine besondere Unterstützung", sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.
"Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2.100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssen."
Die Finanzämter arbeiten den Erhöhungsbetrag schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein.
Somit können die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnversteuerung nach der Steuerklasse II wünschen, setzt die Berücksichtigung einen entsprechenden Antrag des/der Alleinerziehenden voraus.

Datum: 2020-07-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-hilft-alleinerziehenden-schnell-und-unbuerokratisch;
Themen: Alleinerziehende # ?, Konjunkturpaket der Abfederung # ?, Abfederung von Folgen # ?, Erhöhungsbetrag # ?, besondere Unterstützung # ?, Väter # ?, Folgen der Coronapandemie # ?, Mütter # ?, Steuerermäßigung # ?, alleinerziehende Arbeitnehmerinnen # ?

3. ++ (IR)

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Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfen / Das elektronische Verfahren startet zum 1. Januar 2013
Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer.
Unter dem Namen "ELStAM" ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.

Datum: 2012-11-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitnehmer-koennen-ihre-elstam-daten-ueberpruefen-das-elektronische-verfahren;
Themen: Elstam-Daten # ?, elektronische Verfahren # ?, Arbeitnehmer # ?, endgültige Lohnsteuerkarte # ?, Lohnsteuerabzug # ?, Steuerklasse # ?, Papp # ?, Religionszugehörigkeit # ?, bürokratischer Aufwand # ?, neues Verfahren # ?

4. ++ (IR)

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden.
In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen.
Damit bei der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.
Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-lohnsteuer-freibetraege-fuer-das-jahr-2013-beantragen-uebergangszeitraum-mit;
Themen: Lohnsteuerabzug # ?, Lohnsteuerfreibeträge # ?, elektronisches Verfahren # ?, Umstellung # ?, Papierlohnsteuerkarte # ?, alte Freibeträge # ?, elektronische Abrechnung # ?, volljährige Kinder # ?, Übergangszeitraum # ?, Finanzministerium # ?