1. +++ (SEM)

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Dreieinhalb Millionen Beschäftigte haben eine elektronische Lohnsteuerkarte
4. Juli 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber # ?, alte Papierlohnsteuerkarte # ?, elektronisches Verfahren # ?, Entgeltabrechnung # ?, elektronische Lohnsteuerkarte # ?, neue Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?, regelmäßiger Abgleich # ?, unnötige Hektik # ?, Vorteile # ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?

2. +++ (SEM)

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden.
Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen.
Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg.
Damit bei der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-lohnsteuer-freibetraege-fuer-das-jahr-2013-beantragen-uebergangszeitraum-mit;
Themen: Lohnsteuerabzug # ?, Lohnsteuerfreibeträge # ?, elektronisches Verfahren # ?, Umstellung # ?, Papierlohnsteuerkarte # ?, alte Freibeträge # ?, elektronische Abrechnung # ?, volljährige Kinder # ?, Übergangszeitraum # ?, Finanzministerium # ?

3. ++ (IR)

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Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfen / Das elektronische Verfahren startet zum 1. Januar 2013
Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt.
Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer.
Unter dem Namen "ELStAM" ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.

Datum: 2012-11-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitnehmer-koennen-ihre-elstam-daten-ueberpruefen-das-elektronische-verfahren;
Themen: Elstam-Daten # ?, elektronische Verfahren # ?, Arbeitnehmer # ?, endgültige Lohnsteuerkarte # ?, Lohnsteuerabzug # ?, Steuerklasse # ?, Papp # ?, Religionszugehörigkeit # ?, bürokratischer Aufwand # ?, neues Verfahren # ?