1. +++ (SEM)

Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: "Mit der Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir die mit dem ersten Entfesselungspaket begonnen Maßnahmen für einen Neustart in der Wirtschaftspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen fort.
Wir legen den rechtlichen Rahmen für den nächsten wichtigen Schritt der Digitalisierung: die elektronische Rechnungsstellung.
Sie bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für eine moderne Verwaltung.
Von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung versetzen wir Unternehmen und Behörden in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren.

Datum: 2018-07-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sichere-und-medienbruchfreie-e-rechnung-kommt;
Themen: elektronische Rechnungen # ?, sichere E-Rechnung # ?, öffentliche Auftraggeber # ?, Einführung # ?, gesetzliche Grundlagen # ?, Datenformat # ?, Prozesse der Auftragsvergabe # ?, Schritt der Digitalisierung # ?, elektronische Rechnungsstellung # ?, zentrale Eingangsplattform # ?

2. ++ (IR)

Dieser inhaltliche Ansatz trägt einer sich verändernden Mobilität in Richtung E-Mobilität Rechnung.
* Das Baurechtsmodernisierungsgesetz stellt erstmals klar, dass das Schriftformerfordernis, beispielsweise bei Bauantrag und Bauvorlagen sowie bei der Baugenehmigung durch eine elektronische Form gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ersetzt werden kann.

Datum: 2018-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-treibt-klima-fuer-wohnungsneubau-voran;
Themen: Baurechtsmodernisierungsgesetz # ?, neues Bauordnungsrecht # ?, neues moderne Gefahrenabwehrrecht # ?, soziale Mindeststandards # ?, Abstandsflächenrecht # ?, notwendige Stellplätze # ?, neues Gesetz # ?, Wohnungsneubau # ?, Bauaufsichtsbehörden # ?, Barrierefreiheit # ?

3. ++ (IR)

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 4.
Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch.
Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern.
Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst.

Datum: 2020-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/antragsverfahren-fuer-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-startet-kuerze;
Themen: Soforthilfe # ?, andere Anspruchsberechtigte # ?, Monatsende # ?, außerordentliche Wirtschaftshilfe # ?, Antragsverfahren # ?, Überbrückungshilfe # ?, Antragstellung # ?, Selbstständige # ?, Soloselbstständige # ?, Schließung # ?

4. ++ (IR)

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden.
In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen.
Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg.
Damit bei der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.
Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jetzt-lohnsteuer-freibetraege-fuer-das-jahr-2013-beantragen-uebergangszeitraum-mit;
Themen: Lohnsteuerabzug # ?, Lohnsteuerfreibeträge # ?, elektronisches Verfahren # ?, Umstellung # ?, Papierlohnsteuerkarte # ?, alte Freibeträge # ?, elektronische Abrechnung # ?, volljährige Kinder # ?, Übergangszeitraum # ?, Finanzministerium # ?