1. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht.
Die EFRE-Rahmenrichtlinie sieht nun insbesondere vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Belege elektronisch einreichen können.
Papierbelege sind nicht länger erforderlich.
Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: "Durch die Änderung der EFRE-Rahmenrichtlinie hat das Wirtschaftsministerium spürbare Erleichterungen für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen erreicht.
Die Vereinfachungen kommen dabei in erster Linie den Antragstellerinnen und Antragstellern in Unternehmen, Hochschulen und Kommunen zugute.

Datum: 2020-11-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsministerium-mit-neuen-regeln-fuer-die-europaeische-regionalfoerderung;
Themen: Efrerahmenrichtlinie # ?, europäische Regionalförderung # ?, regionale Entwicklung # ?, Zuwendungsempfängerinnen # ?, erforderliche Papierbelege # ?, leistungsfähige Anbieter # ?, wirksame Projekte # ?, öffentliches Vergaberecht # ?, Gegenstand von Verhandlungen # ?, Regelungen # ?