1. +++ (SEM)
* Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
* Ersatzneubauten, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen.
Nur bei erheblichen, baulichen Veränderungen sind Planfeststellungsverfahren erforderlich.
* Ein Linienbestimmungsverfahren (also der geplante Verlauf) für Landes- und Kreisstraßen soll es nur noch bei Projekten von erheblicher Bedeutung geben.
* Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitenden Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsminister-hendrik-wuest-legt-infrastrukturpaket-ii-zur;
Themen: Infrastrukturpaket
# ?, Planungsbeschleunigung
# ?, Teil des Infrastrukturpakets
# ?, Verbändeanhörung
# ?, 24/7-Baustellen
# ?, Linienbestimmungsverfahren
# ?, andere Kernpunkte
# ?, erforderliche Planfeststellungsverfahren
# ?, erhebliche Veränderungen
# ?, Beschleunigung
# ?
2. ++ (IR)
Nach einem über zehn Jahre dauernden Planfeststellungsverfahren liegt für den Ausbau der S13 seit Oktober 2013 uneingeschränktes Baurecht vor.
Die lange Bauzeit liegt unter anderem darin begründet, dass "unter dem rollenden Rad" gebaut wird; das macht viele unterschiedliche Baustelleneinrichtungen und Bauphasen erforderlich.
Datum: 2014-12-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausbau-der-s13-von-troisdorf-bis-bonn-oberkassel-beginnt-2017;
Themen: Ausbau
# ?, Stadtbahnlinie
# ?, Zweckverband
# ?, Verknüpfungshaltepunkt von S13
# ?, Strecke
# ?, Nahverkehr
# ?, Animation
# ?, Finanzierungsverträge
# ?, moderner Lärmschutz
# ?, S-bahnlinie
# ?
3. ++ (IR)
* Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitende Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind.
* Für Radwege von bis sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
Datum: 2021-09-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-tempo-bei-planung-genehmigung-und-bau-infrastrukturpaket-ii-des;
Themen: Ersatzneubauten
# ?, Wiederaufbau
# ?, Flutkatastrophe des Julis
# ?, Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen
# ?, erhebliche Schäden
# ?, Beschleunigung
# ?, Straßenbau
# ?, Genehmigungshochlauf
# ?, Planungshochlauf
# ?, neue Maßnahmen
# ?