1. +++ (SEM)
In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet.
Innerhalb von fünf Monaten werden über 97 Prozent, innerhalb von sechs Monaten fast 99% der Erklärungseingänge erledigt.
Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Steuerzahlerin oder den jeweiligen Steuerzahler erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen.
Die Bearbeitungszeit kann sich zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem und Finanzamt).
Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Datum: 2019-01-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2018;
Themen: Finanzämter
# ?, neues Kalenderjahr
# ?, Versicherer
# ?, Übermittlung
# ?, Vorjahr
# ?, Anfang
# ?, Erklärungseingänge
# ?, amtliche Vordrucke
# ?, erforderliche Rückfragen
# ?, jeweilige Steuerzahlerin
# ?