1. +++ (SEM)
* Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen können gefördert werden.
Ziel ist es, die ländliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem und regionaltypischem Charakter zu stärken.
* Der Abriss leerstehender, nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Schaffung neuer Baumöglichkeiten, Anlage dauerhafter Grünflächen) ist förderfähig.
Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu bewältigen und eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu schaffen, insbesondere an exponierten, ortsbildprägenden Lagen in den Ortskernen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich:
Datum: 2018-03-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-dorferneuerung-2018-programmentwurf-veroeffentlicht;
Themen: Dorferneuerungsprogramm
# ?, Programmentwurf
# ?, Änderung
# ?, Maßnahmen der Gemeinde
# ?, Sinn der Dorfentwicklung
# ?, bestehende Gemeinschaftseinrichtungen
# ?, dörfliche Plätze
# ?, ehrenamtliche Trägerschaft
# ?, genannte Plätze
# ?, neue Fördergrundsätze
# ?
2. +++ (SEM)
Nach in der öffentlichen Diskussion stark umstrittenen Kürzungen in der Denkmalförderung hatte das zuständige Bauministerium in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK zwei aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes geförderte Darlehensprogramme aufgelegt.
Ein Programm bezieht sich auf die Erneuerung selbst genutzter Baudenkmäler und erhaltenswerter Wohngebäude.
Das zweite Programm umfasst auch erhaltenswerte Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Mittel werden für vielfältige Einsatzbereiche abgerufen.
So wird eine denkmalgeschützte Immobilie zu einer Facharztpraxis umgebaut; ein Schafstall findet eine neue Nutzung als Tierarztpraxis.
Datum: 2014-09-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/starke-nachfrage-nach-landesdarlehen-fuer-baudenkmaeler;
Themen: Darlehensförderung
# ?, starke Nachfrage
# ?, Denkmalschutz
# ?, Baudenkmäler
# ?, Darlehensprogramme
# ?, erhaltenswerte Bauwerke
# ?, Landesdarlehen
# ?, Volltreffer
# ?, denkmalgeschützte Wohngebäude
# ?, erhaltenswerte Gebäude
# ?
3. ++ (IR)
Zudem wird das Programm nicht wie bisher auf denkmalgeschützte Objekte beschränkt, sondern insgesamt auf Instand zu setzende Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgeweitet.
Förderkonditionen für zu Wohnzwecken genutzte denkmalwerte Gebäude
2. Fördervoraussetzung Bei der Förderung muss es sich um denkmalgeschützte, denkmalwerte oder städtebaulich und/oder baukulturell wertvolle und erhaltenswerte Wohngebäude handeln.
Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren.
Datum: 2013-07-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuausrichtung-der-denkmalfoerderung-60-millionen-euro-foerderung-auf;
Themen: Denkmalförderung
# ?, 2 Darlehensprogramme
# ?, Darlehensförderung
# ?, Baunebenkosten
# ?, Umbau eines Eigentümers
# ?, denkmalbedingte Mehrkosten
# ?, lange Tilgungsfrist
# ?, Darlehensbasis
# ?, Eigentümer eines Denkmals
# ?, denkmalgerechte Erneuerung
# ?
4. ++ (IR)
Baudenkmäler", und das Programm "Erneuerung von selbst genutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden".
Baudenkmäler", das der Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von gewerblichen, kulturellen und religiösen Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz dient.
Datum: 2015-01-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/darlehensprogramm-fuer-baudenkmaeler-stark-gefragt;
Themen: Landtagsausschuss in Düsseldorf
# ?, Denkmalschutz
# ?, Darlehensprogramm
# ?, öffentliche Haushalte
# ?, Sanierung
# ?, Programm
# ?, neue Möglichkeiten
# ?, Baudenkmalpflege
# ?, Bauförderung
# ?, Bausubstanz von Bauwerken
# ?