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Neben dem ersatzlosen Ausfall von Unterricht mit einem Anteil von 3,8 Prozent liegt der Anteil von Eigenverantwortlichem Arbeiten (EVA) bei 1,3 Prozent.
Zusammengefasst ergibt sich daraus eine Summe der Maßnahmen ohne Lehrkraft von insgesamt 5,1 Prozent.
Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass das Rollierende Verfahren zwar eine erhebliche methodische Verbesserung gegenüber früheren Stichprobenuntersuchungen darstelle.
"Diese Landesregierung hat jedoch höhere Ansprüche.
Wir müssen es genauer wissen und erheben dazu seit diesem Schuljahr Daten über das gesamte Schuljahr hinweg zeitgleich an allen Schulen.

Datum: 2018-12-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/51-prozent-unterrichtsausfall-im-schuljahr-201718-nach-rollierendem-verfahren;
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