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Sollten nach der Inanspruchnahme von Reiserücktrittsversicherung und sonstigen Maßnahmen zur Schadensminderung noch berechtigte Stornierungskosten entstehen, werden diese durch das Land übernommen.
Neben den schulischen Fahrten in erklärte Risikogebiete werden bis auf Weiteres auch Schüleraustausche mit Schülerinnen und Schülern aus solchen Risikogebieten ausgesetzt.
Vor Schulfahrten in Nichtrisikogebiete im Ausland stimmen sich die Schulen mit den vor Ort jeweils zuständigen Gesundheitsämtern ab.
Klassen- und Studienfahrten innerhalb von Deutschland bleiben von diesen Vorgaben vorerst unberührt.

Datum: 2020-03-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-wollen-unseren-schulen-sicherheit-im-umgang-mit-dem;
Themen: Finanzmittel # ?, Coronavirus # ?, Absage von Schulfahrten # ?, Nachrichtenlage # ?, Reiserücktrittsversicherung # ?, besondere Vorkommnisse # ?, erklärte Risikogebiete # ?, gewisse Verunsicherung # ?, schulische Fahrten # ?, Schadensminderung # ?