1. +++ (SEM)
Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden
9. Juni 2021
Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen.
Schule und Bildung
Datum: 2021-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schuelerinnen-schueler-und-ihre-eltern-koennen-zeugnisuebergabe;
Themen: Zeugnisübergabe
# ?, Veranstaltungen
# ?, geschlossene Räume
# ?, erlaubte Abschlussfeiern
# ?, Abschiedsfeiern
# ?, aktuelle Regelungen
# ?, Abschlussjahrgänge
# ?, Ende eines Schuljahrs
# ?, 7-Tages-Inzidenz
# ?, Grundschülerinnen
# ?
2. ++ (IR)
Bestimmte Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen möglich / Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen und im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt / Weitere Erholungs- und Freizeiteinrichtungen können öffnen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden.
Datum: 2020-06-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-fassung-der-corona-schutzverordnung-mit-weiteren-erleichterungen-gilt-ab;
Themen: Auflagen
# ?, flächenmäßige Zutrittsbegrenzung
# ?, Kontaktsport
# ?, Rückverfolgbarkeit
# ?, Teilnehmer
# ?, Erlebnisbäder
# ?, Gastronomieerleichterungen
# ?, Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Tauffeiern
# ?, nichtkontaktfreie Sportarten
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