Jetzt hat der EuGH anlässlich des Klausner-Verfahrens festgestellt, dass auch rechtskräftige nationale Gerichtsurteile das EuropäischeBeihilfenrecht nicht außer Kraft setzen können.
Es ging im Kern darum, ob eine rechtskräftige nationale Gerichtsentscheidung das EuropäischeBeihilfenrecht praktisch aushebeln kann.