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Die Staatsanwaltschaft teilte dem Ministerium jetzt mit, dass sie keine Ermittlungen gemäß §§ 152 Absatz 2, 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) aufnehmen wird.
Unabhängig davon hat das Ministerium im Rahmen der hausinternen Überprüfung die internen Regelungen und Abläufe zum Umgang mit Akten, die als Verschlusssachen eingestuft werden oder missbrauchs-gefährdet sind, untersucht.
Die bestehenden Regelungen wurden nun um "Empfehlungen zum Umgang mit potentiell vertraulichen Unterlagen" ergänzt, um eventuelle Verfahrensrisiken besser einzugrenzen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon: 0211 896-4790.
Datum: 2014-05-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staatsanwaltschaft-nimmt-keine-ermittlungen-zur-veroeffentlichung-von;
Themen: Unbekannt
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