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Pro federführender Kommune kann nur ein Projekt eingereicht werden.
Damit können Kommunen als beteiligter (nicht federführender) Partner einer interkommunalen Zusammenarbeit auch mit mehreren Wettbewerbsbeiträgen teilnehmen.
Der Landespreis wird von einer fünfköpfigen Experten-Jury vergeben, die sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebunds, des Städtetags, des Landkreistags sowie der NRW.BANK zusammensetzt.
Die Beiträge sind bis spätestens 11. Februar 2022 digital einzureichen.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zu den einzureichenden Unterlagen sind unter landespreis.interkommunales.nrw abrufbar.

Datum: 2022-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/thomas-hunsteger-petermann-landespreis-fuer-innovative-interkommunale;
Themen: interkommunale Zusammenarbeit # ?, Landespreis # ?, Sonderkategorie # ?, Folgen des Starkregenereignisses # ?, beherrschte Juristische Person # ?, fünfköpfige Expertenjury # ?, kommunale Kooperationspartner # ?, kommunale Pflichtaufgaben # ?, Spielart # ?, erhältliche Publikation # ?