1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land unterstützt Gesundheitsämter und Einrichtungen bei der Umsetzung
Einrichtungen müssen ab heute fehlendeImmunitätsnachweise melden
16. März 2022 Mann wird geimpft Foto: Shutterstock.com / sabthai
Ab heute müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen.