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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land unterstützt Gesundheitsämter und Einrichtungen bei der Umsetzung
Einrichtungen müssen ab heute fehlende Immunitätsnachweise melden
16. März 2022 Mann wird geimpft Foto: Shutterstock.com / sabthai
Ab heute müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen.

Datum: 2022-03-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-land-unterstuetzt-gesundheitsaemter-und;
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