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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium verbietet bis auf Weiteres die Abfertigung von langen Rindertransporten in Drittstaaten und von langen Transporten nicht abgesetzter Kälber.
Die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden.
Das Ministerium hat die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen.
Bereits im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittstaat liegt.

Datum: 2020-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landwirtschaftsministerium-untersagt-langstrecken-rindertransporte-drittstaaten-und;
Themen: Drittstaaten # ?, Bestimmungsort # ?, lange Rindertransporte # ?, Landwirtschaftsministerium # ?, Umweltwirtschaftsministerium # ?, Langstreckenrindertransporte # ?, amtliche Tiertransportkontrollen # ?, fehlende Tränkmöglichkeiten # ?, konkrete Tierschutzanforderungen # ?, konkreter Transport # ?