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Dies wird die die Bereitschaft von Ärzten und Kliniken steigern, sich zukünftig an einem regionalen Angebot zur anonymen Spurensicherung zu beteiligen", kommentiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Entscheidung des Bundesrates.
Auf Initiative der Landesregierung beschloss die 28. Gleichstellungsministerinnen und -ministerkonferenz am 7./ 8. Juni 2018 die Bundesregierung aufzufordern, eine bundeseinheitliche Lösung für eine Finanzierung von ärztlichen und labortechnischen Leistungen (einschließlich der ärztlichen Dokumentation) im Rahmen der Anonymen/Vertraulichen Spurensicherung zu schaffen.
Im Verlauf des Jahres 2019 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf der Bundesebene weiter intensiv um eine Lösung dieses Problems als bisher letzten fehlenden Baustein zur Realisierung einer flächendeckenden ASS-Versorgung eingesetzt.
"Die Förderung bestehender regionaler ASS-Kooperationen in Nordrhein-Westfalen und die Unterstützung neuer ASS-Angebote in bisher nicht versorgten Regionen ist mit der zukünftigen gesetzlichen Regelung ein wichtiger Baustein.
2019 erreichte die Anzahl von Förderanträgen für regionale ASS Kooperationen einen neuen Höchststand: Insgesamt 31 Kreise und kreisfreie Städte profitieren von der Landesförderung.

Datum: 2019-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bundesrat-macht-weg-fuer-die-abrechenbarkeit-der-anonymen;
Themen: anonyme Spurensicherung # ?, Gesetz für Schutz # ?, Stärkung für Impfprävention # ?, Maser # ?, Bundesrat # ?, Weg # ?, Asfördermittel # ?, fehlender Baustein # ?, flächendeckende Asversorgung # ?, neue Asangebote # ?