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Mit dem nun erzielten Konsens erhalten Städte, Gemeinden und das Land endlich Planungssicherheit.
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Hintergrund: Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 bei den flüchtlingsbezogenen Kosten.
Für die Kommunen setzt er hierzu die vollständige Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (KdU) fort.
Neben der Fortsetzung des Beitrags für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (350 Mio. Euro) und der Spitzabrechnung für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren gewährt der Bund den Ländern für ihre flüchtlingsbezogenen Zwecke eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von mindestens 700 Millionen Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro für 2021.

Datum: 2019-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-zur-einigung-zwischen-bund-und-laendern-bei-der;
Themen: Flüchtlingskosten # ?, Länder # ?, Verantwortung für Bewältigung # ?, flüchtlingsbezogene Kosten # ?, flüchtlingsbezogene Zwecke # ?, beharrlicher Einsatz # ?, Finanzierung # ?, große Aufgaben # ?, Einigung # ?, Resultat von Verhandlungen # ?