1. +++ (SEM)

Wichtig ist, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten.
Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.
Die Förderbedingungen sind flexibel: So kann beispielsweise ein Verein oder eine Initiative innerhalb eines Jahres auch für zwei verschiedene Maßnahmen Förderung beantragen.
Oder es können auch mehrere Initiativen für ein gemeinsames Projekt, beispielsweise eine gemeinsame Veranstaltung, Fördermittel beantragen und diese zusammenlegen.
Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden.

Datum: 2020-07-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-mit-dem-inklusionsscheck-nrw-inklusion-vor-ort-gestalten;
Themen: neuer Inklusionsscheck # ?, Behinderungen # ?, Initiativen # ?, Miteinander # ?, flexible Förderbedingungen # ?, rollstuhlgerechte Rampen # ?, Festivitäten # ?, Inklusionsprojekte # ?, zugrundeliegende Förderrichtlinie # ?, Organisationen # ?