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Neben dem Schutz der Allgemeinheit, der mit der Unterbringung bezweckt wird, sollen zukünftig unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern durch ein verbessertes Behandlungsangebot vermieden werden.
Zugleich erfolgt eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Personen, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Stärkung der Forensischen Ambulanzen vor, die an der erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft in besonderer Weise mitwirken.
Aufgenommen wurden darüber hinaus notwendige datenschutzrechtliche Regelungen sowie der Grundsatz der Regionalisierung, der eine möglichst gleichmäßige Verteilung forensischer Einrichtungen im Land bezweckt.
Geplant ist, dass das Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW - StrUG NRW) nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum 1. Juni 2021 in Kraft tritt.

Datum: 2021-01-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plant-novellierung-des-massregelvollzugsgesetzes;
Themen: Maßregelvollzugsgesetz # ?, Novellierung # ?, Behandlungsangelegenheiten # ?, Stärkung für Selbstbestimmungsrecht # ?, erfolgreiche Eingliederung # ?, forensische Ambulanzen # ?, geplantes neue Gesetz # ?, sichere erfolgreiche Durchführung # ?, strafrechtsbezogene Unterbringungen # ?, verbessertes Behandlungsangebot # ?