1. +++ (SEM)

Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.
Das schreckt ab.
Eigentümer, die zwar viel Geld einnehmen, aber nichts investieren wollen, werden ihr fragwürdiges Geschäftsmodell künftig zwangsläufig überdenken und korrigieren müssen.
" Verkehr Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Datum: 2013-11-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-will-den-kommunen-effektive-instrumente-im-kampf-gegen;
Themen: neues Wohnungsaufsichtsgesetz # ?, Miethäuser # ?, Rechtsinstrumente der Wohnungsaufsicht # ?, fragwürdiges Geschäftsmodell # ?, Missstände # ?, maximaler Gewinn # ?, Entwurf # ?, Eigentümer # ?, Bußgelder # ?, Gesetzesänderung # ?