1. +++ (SEM)

"Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich.
Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum 24. September 2017 um 18.00 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt", so Schellen.
Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt der Landeswahlleiter, die Hinweise in dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt.
Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den blauen Stimmzettelumschlag.
Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.

Datum: 2017-09-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundestagswahl-am-24-september-2017-wahlbrief-jetzt-zur-post-bringen;
Themen: Briefwählerinnen # ?, Wahlamt # ?, Wahlbriefe # ?, Briefwahlunterlagen # ?, Wahlsonntag # ?, Wahlunterlagen # ?, Wahlschein # ?, Gemeinde # ?, Landeswahlleiter # ?, Wahlbenachrichtigungskarte # ?

2. +++ (SEM)

"Wer den hellroten Wahlbrief noch nicht abgesandt hat, muss jetzt handeln.
Wahlbriefe müssen bei der Gemeinde bis zum 26. Mai 2019 um 18.00 Uhr eingehen, sonst werden sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt", so Schellen.
Damit die Briefwahlstimme gültig ist, sollten die Hinweise in dem Merkblatt beachtet werden, das den Wahlunterlagen beiliegt.
Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den blauen Stimmzettelumschlag.
Der Stimmzettelumschlag wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbrief gesteckt.

Datum: 2019-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/europawahl-2019-2;
Themen: Wahlbriefe # ?, hellroter Wahlbrief # ?, Europawahl # ?, Briefwählerinnen # ?, Heimatgemeinde # ?, Briefwahlunterlagen # ?, Briefkasten # ?, Wahlamt der Kommune # ?, gültige Briefwahlstimme # ?, Auszählung # ?