1. +++ (SEM)
Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung, nimmt jede Schule einmalig im Schuljahr über einen Erhebungszeitraum von jeweils zwei Wochen an einer Detailerhebung teil, in der zusätzlich unter anderem die Gründe für den Unterrichtsausfall oder Vertretungsmaßnahmen abgefragt werden.
Die Wochenmeldung startet unmittelbar nach den Sommerferien in der ersten Schulwoche.
Über ihre Teilnahme an der zweiwöchigen Detailerhebung werden die Schulen rechtzeitig eine Woche vor Start des für sie gültigen Erhebungszeitraumes informiert.
Diejenigen Schulen, die innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Detailerhebung durchführen, erhalten entsprechend bereits in der letzten Ferienwoche die Information zur Teilnahme.
Für alle öffentlichen Gymnasien, sowie Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, PRIMUS- und Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist die Teilnahme am Verfahren verpflichtend.
Datum: 2023-06-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-geben-den-schulen-planungssicherheit-und-erhalten-einen;
Themen: Unterrichtsstatistik
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# ?, umfassender Überblick
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# ?, Unterrichtsversorgung
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# ?, letzte Ferienwoche
# ?, wöchentliche Abfrage
# ?, Entlastungsstunde
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