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Bislang konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben.
Danach ist die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig.
Hintergrund

Datum: 2020-01-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-sofort-koennen-junge-menschen-nordrhein-westfalen-den-moped-fuehrerschein-mit-15;
Themen: ländlicher Raum # ?, junge Leute # ?, Herabsenkung # ?, gültiger Mopedführerschein # ?, Kraft # ?, Mindestalter in Am # ?, Modellversuchsländer # ?, theoretische Fahrerlaubnisprüfung # ?, zusätzliche Mobilitätsoption # ?, Ausbildungsstelle # ?