1. +++ (SEM)
Ein milder Winter hatte die Sterblichkeit beim Schwarzwild-Nachwuchs reduziert.
Grundlage für die jetzt beschlossene Fortsetzung der Schonzeitaufhebung für Wildschweine ist eine Datenanalyse der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Die Forschungsstelle kam dabei zum Ergebnis, dass die ganzjährige Aufhebung der Schonzeit 2019 nicht zu wesentlichen in der Strecke erkennbaren Problemen geführt hat und damit ein wirksames präventives Instrument der ASP-Vorsorge sein kann.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/jagd-von-wildschweinen-weiterhin-ganzjaehrig-moeglich;
Themen: Landesjagdzeitenverordnung
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2. ++ (IR)
Schon seit mehreren Jahren gilt eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns - die neue Vereinbarung bekräftigt das gemeinsame Ziel, die Rebhuhnbestände in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen.
Eine Aufhebung der Schonzeit wäre erst dann möglich, wenn wieder mehr als vier Brutpaare auf 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche leben.
Rebhühner dürfen also weiterhin ganzjährig nicht bejagt werden.
Neben der ganzjährigen Schonzeit sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit sich der Lebensraum für Rebhühner in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessert.
Datum: 2024-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-und-jaegerschaft-setzen-sich-fuer-verstaerkten-schutz-von-rebhuehnern-ein;
Themen: verstärkter Schutz
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3. ++ (IR)
"Wildschweine müssen ganzjährig intensiv bejagt werden.
Die unteren Jagdbehörden auf kommunaler Ebene werden gebeten, hierzu kurzfristig die Schonzeit für Überläufer bis zum 31. März 2018 aufzuheben.
Datum: 2017-07-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/afrikanische-schweinepest-lebensmittelreste-ordnungsgemaess-entsorgen;
Themen: Wildschweine
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