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Hier kann es deshalb auch keine zwei Meinungen geben: Wer Impfnachweise fälscht oder gefälschte Impfnachweise benutzt, muss die Konsequenzen spüren", sagt Laumann.
Reul und Laumann verweisen in diesem Zusammenhang zum Beispiel darauf, dass sich Personen, die Schutzimpfungen durchführen dürfen (u. a. Ärztinnen und Ärzte), strafbar machen können, wenn sie Impfnachweise fälschen.
Ähnliches gilt für Bürgerinnen und Bürger, die den Behörden einen gefälschten Impfausweis vorlegen, um der Quarantäne zu entgehen oder die Lohnfortzahlung während der Quarantäne zu beantragen.
Wer sich wiederum mit einem selbst gefälschten Impfnachweis - ganz gleich, ob Impfausweis, digitales Zertifikat oder ähnliches - Zugang zu privaten Veranstaltungen und Einrichtungen verschafft, für die eine 2G- oder 3G-Regelung gilt (z. B. in der Gastronomie und bei Konzerten), begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für diese können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Datum: 2021-10-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/faelschung-von-impfnachweisen-minister-reul-und-laumann-warnen-vor-den-konsequenzen;
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