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Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. September 2021, um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können.
Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (26. September 2021) um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter www.wahlen.
nrw

Datum: 2021-09-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wahlbenachrichtigungen-zur-bundestagswahl-2021-sind-versandt;
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