1. +++ (SEM)
Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, wird empfohlen, dies in einem entsprechenden Konzept darzustellen, in dem Art und Anzahl der geplanten Veranstaltungen aufgeführt sind und an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann.
Den Kommunen verbleibt damit ein weiter Spielraum, um auf die jeweilige örtliche Situation bezogen für einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Belange zu sorgen.
An den Immissionsrichtwerten, die als zentrale Beurteilungsmaßstäbe dienen und die bereits Grundlage des derzeitig geltenden Freizeitlärmerlass aus dem Jahr 2009 sind, wird sich nichts ändern.
Datum: 2016-04-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-staedte-und-gemeinden-koennen-jetzt-flexibler-feste-und;
Themen: Freizeitlärm
# ?, Immissionsrichtwerte
# ?, nordrhein-westfälisches Umweltministerium
# ?, flexible Feste
# ?, Schützenfeste
# ?, Erlass
# ?, Umgang
# ?, betroffene Kreise
# ?, flexible Veranstaltungen
# ?, geltender Freizeitlärmerlass
# ?