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12. Januar 2021 Herbert Reul, Minister des Innern Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (12. Januar) beschlossen, dass am diesjährigen Rosenmontag (15. Februar) in allen Dienststellen des Landes Dienst zu leisten ist.
Der Rosenmontag ist nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag.
Inneres
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (12. Januar) beschlossen, dass am diesjährigen Rosenmontag (15. Februar) in allen Dienststellen des Landes Dienst zu leisten ist.

Datum: 2021-01-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rosenmontag-2021-kein-dienstfrei-fuer-landesbehoerden-nordrhein-westfalen;
Themen: Dienststellen des Lands # ?, Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen # ?, diesjähriger Rosenmontag # ?, geltendes Arbeitszeitrecht # ?, grundsätzlicher Rosenmontag # ?, karnevalistische Tradition # ?, örtliche Verhältnisse # ?, eigenes Ermessen # ?, Beamte # ?, Behörden in Düsseldorf # ?