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Veränderungen der kommunalen Zuweisungsbeträge zur Arbeitskreisrechnung von August 2025 resultieren aus der gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse, nachträglich gemeldeter abweichender einzelgemeindlicher Daten, wie beispielsweise Veränderungen in der Steuerkraft, sowie den nunmehr endgültig festgesetzten Hebesätzen zu den Grundsteuern A und B. Aufgrund der Umstellungen im Zuge der Grundsteuerreform waren diese im Gesetzentwurf zunächst vorläufig, sind aber nunmehr für die Modellrechnung und die Ergänzungsvorlage endgültig bestimmt.
Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2026.
Der Pressemitteilung beigefügt ist die gemeindescharfe Darstellung der Zuweisungsbeträge der Gemeinden im Finanzausgleich 2026.
Die Modellrechnung für das GFG 2026 sowie weitere Informationen zur Gemeindefinanzierung sind auch abrufbar unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/kommunalfinanzen
Dokument

Datum: 2025-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-trotzt-der-wirtschaftsflaute-und;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Wirtschaftsflaute # ?, gemeindescharfe Darstellung # ?, Zuweisungsbeträge # ?, Rekordhoch # ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen # ?, Aufstellung von Haushalten # ?, Grundsteuern # ?, neue Höchstmarke # ?, wesentliche Treiber # ?